Wie werden Aktien und ETFs besteuert?
Bei Wertpapieren greift ein eigenes Steuersystem. Die wichtigsten Bausteine, sachlich erklärt und eingeordnet.
Die Abgeltungsteuer als Grundlage
Gewinne aus Aktien und ETFs zählen steuerlich zu den Kapitalerträgen. Auf sie wird die Abgeltungsteuer von 25 Prozent erhoben, dazu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. In der Praxis ergibt sich daraus eine Belastung von rund 26,4 Prozent, mit Kirchensteuer etwas mehr. Bei inländischen Depotbanken wird die Steuer in der Regel automatisch einbehalten und abgeführt.
Der Sparer-Pauschbetrag
Pro Person bleiben Kapitalerträge bis 1.000 Euro im Jahr steuerfrei, bei zusammen veranlagten Paaren bis 2.000 Euro. Möglich macht das der Sparer-Pauschbetrag, den man über einen Freistellungsauftrag bei der Bank nutzt. Erst Erträge oberhalb dieser Grenze werden besteuert.
Die Teilfreistellung bei Fonds
Für Aktien-ETFs gilt eine Besonderheit. Bei Fonds mit einer Aktienquote von mindestens 51 Prozent bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Diese Teilfreistellung gleicht aus, dass der Fonds bereits auf eigener Ebene besteuert wird, und senkt die effektive Steuerlast spürbar.
Die Vorabpauschale
Bei thesaurierenden Fonds, die Erträge nicht ausschütten, sondern wieder anlegen, greift die Vorabpauschale. Sie sorgt dafür, dass schon während der Haltedauer ein kleiner Teil besteuert wird, und stützt sich auf einen jährlich festgelegten Basiszins, der für 2026 bei 3,20 Prozent liegt. Sie fällt nur an, wenn der Fonds im Wert gestiegen ist, und wird beim späteren Verkauf gegengerechnet.
Der Unterschied zu physischem Edelmetall
Hier zeigt sich ein grundlegender Unterschied zur Geldanlage in physischem Metall. Gewinne aus Wertpapieren unterliegen unabhängig von der Haltedauer der Abgeltungsteuer. Bei physischem Edelmetall gilt dagegen die Logik privater Veräußerungsgeschäfte: Gewinne aus dem Verkauf nach mehr als einem Jahr Haltedauer sind steuerfrei. Innerhalb des ersten Jahres greift zudem eine Freigrenze. Diese Darstellung ist allgemein gehalten und ausdrücklich keine Steuerberatung.
| Merkmal | Aktien & ETFs | Physisches Edelmetall |
|---|---|---|
| Steuerart | Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge | privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG) |
| Steuerfrei nach Haltedauer? | nein, unabhängig von der Haltedauer | ja, bei Gold nach mehr als einem Jahr |
| Freibetrag bzw. Freigrenze | Sparer-Pauschbetrag 1.000 € pro Jahr | Freigrenze 1.000 € im ersten Jahr |
| Laufende Besteuerung? | möglich über Vorabpauschale | keine laufende Besteuerung |
Steuerliche Angaben nach dem Rechtsstand Juni 2026. Sie können sich ändern und ersetzen keine individuelle Steuerberatung.
Häufige Fragen
Kurze Antworten zur Besteuerung von Aktien und ETFs.
Wie hoch ist die Steuer auf Aktien und ETFs?
Auf Kapitalerträge wird die Abgeltungsteuer von 25 Prozent erhoben, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Daraus ergibt sich eine Belastung von rund 26,4 Prozent, mit Kirchensteuer etwas mehr.
Was ist der Sparer-Pauschbetrag?
Ein jährlicher Freibetrag für Kapitalerträge von 1.000 Euro pro Person, bei zusammen veranlagten Paaren 2.000 Euro. Bis zu dieser Höhe bleiben Erträge steuerfrei.
Was ist die Teilfreistellung bei Aktien-ETFs?
Bei Fonds mit einer Aktienquote von mindestens 51 Prozent bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Dadurch sinkt die effektive Steuerlast gegenüber der vollen Abgeltungsteuer.
Werden Aktien wie physisches Gold nach einem Jahr steuerfrei?
Nein. Gewinne aus Wertpapieren unterliegen unabhängig von der Haltedauer der Abgeltungsteuer. Nur bei physischem Anlagegold entfällt die Steuer nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr.
Quellen
Stand der Recherche: Juni 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Steuerliche Regelungen können sich ändern; maßgeblich ist stets der individuelle Einzelfall.