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Wissen Steuern & Recht Warum ist nur Gold mehrwertsteuerfrei, Silber und Platin nicht?
Gut zu wissen

Warum ist nur Gold mehrwertsteuerfrei, Silber und Platin nicht?

Dass ausgerechnet Gold umsatzsteuerfrei ist, liegt an einer gezielten gesetzlichen Regelung.

Eine eigene Regelung für Gold

Die Umsatzsteuerbefreiung beruht auf einer eigenen gesetzlichen Regelung, die ausdrücklich nur Anlagegold erfasst (§ 25c UStG). Hintergrund ist eine europaweit harmonisierte Sonderbehandlung von Anlagegold, die es Anlegern ermöglichen soll, Gold ähnlich wie eine Währung ohne Umsatzsteuer zu erwerben.

Umsatzsteuer beim Kauf im Vergleich
MetallKauf (Umsatzsteuer)Verkauf nach >1 Jahr
Anlagegoldbefreit (§ 25c UStG)einkommensteuerfrei
Silberfällt aneinkommensteuerfrei
Platinfällt aneinkommensteuerfrei
Vereinfachte Übersicht. Maßgeblich ist der Einzelfall.
Quelle§ 25c UStG — Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold § 23 EStG — Private Veräußerungsgeschäfte

Silber und Platin außen vor

Silber und Platin sind von dieser Befreiung nicht umfasst und unterliegen daher beim Kauf der Umsatzsteuer. Beim privaten Verkauf werden dagegen alle drei Metalle gleich behandelt: Nach mehr als einem Jahr Haltefrist ist ein Wertzuwachs einkommensteuerfrei (§ 23 EStG).

Was das praktisch heißt

Für Anleger bedeutet der Unterschied: Bei Silber und Platin liegt der Kaufpreis wegen der Umsatzsteuer von Beginn an über dem reinen Metallwert. Dieser Aufschlag muss erst wieder aufgeholt werden. Bei Anlagegold entfällt er. Dies ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung.

Der europäische Hintergrund

Die Sonderbehandlung von Anlagegold geht auf eine europaweite Harmonisierung zurück. Ziel war es, Anlagegold ähnlich wie ein Zahlungsmittel zu behandeln und den grenzüberschreitenden Handel innerhalb des Binnenmarkts nicht durch die Umsatzsteuer zu belasten. Deutschland hat diese Vorgabe in § 25c UStG umgesetzt. Die Befreiung ist damit kein nationaler Sonderweg, sondern Teil eines gemeinsamen europäischen Rahmens.

Die praktische Folge für Silber und Platin

Weil die Befreiung ausdrücklich nur Gold erfasst, liegt der Kaufpreis bei Silber und Platin wegen der Umsatzsteuer von Anfang an über dem reinen Metallwert. Dieser Aufschlag muss durch die Wertentwicklung erst aufgeholt werden. Beim Verkauf nach mehr als einem Jahr sind die Wertzuwächse aller drei Metalle dann gleichermaßen einkommensteuerfrei. Dies ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung.

Was das für die Praxis heißt

Für den Geldbeutel bedeutet die Regel einen klaren Unterschied beim Einstieg. Anlagegold lässt sich ohne Umsatzsteuer nahe am Metallwert erwerben, während bei Silber und Platin der Steuersatz aufgeschlagen wird. Dieser Aufschlag ist kein verlorenes Geld im engeren Sinne, muss aber durch die Wertentwicklung erst wieder eingeholt werden, bevor ein Verkauf ohne Verlust möglich ist. Beim Verkauf nach mehr als einem Jahr sind dann alle drei Metalle gleichgestellt. Dies ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung.

Auf einen Blick

  • § 25c UStG befreit ausdrücklich nur Anlagegold
  • Hintergrund: europaweit harmonisierte Sonderregelung
  • Silber und Platin sind beim Kauf umsatzsteuerpflichtig
  • Beim Verkauf nach >1 Jahr sind alle drei einkommensteuerfrei

Quellen

§ 25c UStG — Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold § 23 EStG — Private Veräußerungsgeschäfte
i

Stand der Recherche: Juni 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Edelmetallpreise schwankten in der Vergangenheit und können auch fallen; aus historischen Entwicklungen lassen sich keine Aussagen über künftige Wertentwicklungen ableiten.

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