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Wissen Steuern & Recht Gibt es eine Freigrenze innerhalb des ersten Jahres?
Gut zu wissen

Gibt es eine Freigrenze innerhalb des ersten Jahres?

Auch innerhalb des ersten Jahres kann ein kleiner Wertzuwachs steuerfrei bleiben, bis zu einer klaren Grenze.

Die 1.000-Euro-Grenze

Liegt der Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften eines Kalenderjahres unter 1.000 Euro, bleibt er steuerfrei. Dieser Betrag gilt seit 2024 und wird zusammengefasst, das heißt über alle privaten Veräußerungsgeschäfte hinweg, nicht je Geschäft.

Freigrenze, kein Freibetrag

Wichtig ist der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag. Bei einer Freigrenze wird der gesamte Betrag steuerpflichtig, sobald die Grenze überschritten ist, nicht nur der übersteigende Teil. Ein Beispiel: Bei einem Gesamtgewinn von 1.100 Euro sind die vollen 1.100 Euro steuerpflichtig, nicht nur die 100 Euro über der Grenze.

1.000 €
Freigrenze pro Kalenderjahr (seit 2024)
alle
privaten Veräußerungsgeschäfte zusammengerechnet
Quelle§ 23 EStG — Private Veräußerungsgeschäfte

Nur innerhalb der Haltefrist relevant

Die Freigrenze spielt nur eine Rolle, wenn innerhalb eines Jahres verkauft wird. Nach Ablauf der einjährigen Haltefrist ist ein Wertzuwachs ohnehin steuerfrei, unabhängig von seiner Höhe. Dies ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung.

Warum alles zusammengezählt wird

Die Freigrenze bezieht sich nicht auf ein einzelnes Geschäft, sondern auf die Summe aller privaten Veräußerungsgeschäfte eines Kalenderjahres. Wer also in einem Jahr neben Edelmetall noch andere Wirtschaftsgüter mit Gewinn innerhalb der Frist verkauft, muss diese Gewinne zusammenrechnen. Erst diese Summe wird mit der 1.000-Euro-Grenze verglichen. Das ist wichtig, um die Grenze nicht versehentlich zu überschreiten.

Ein Beispiel zur Freigrenze

Liegt der Gesamtgewinn bei 900 Euro, bleibt er steuerfrei. Steigt er auf 1.100 Euro, ist nicht nur der über 1.000 Euro liegende Teil, sondern der gesamte Betrag steuerpflichtig, weil es sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag handelt. Nach Ablauf der einjährigen Haltefrist spielt die Grenze ohnehin keine Rolle mehr. Dies ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung.

Zusammenspiel mit der Haltefrist

Die Freigrenze und die Haltefrist greifen ineinander. Innerhalb des ersten Jahres entscheidet die Freigrenze darüber, ob ein kleiner Wertzuwachs steuerfrei bleibt. Ist die einjährige Haltefrist dagegen überschritten, ist der Wertzuwachs ohnehin steuerfrei, und auf die Freigrenze kommt es nicht mehr an. Für viele Anlegerinnen und Anleger, die langfristig halten, spielt die Grenze daher in der Praxis kaum eine Rolle. Relevant wird sie vor allem bei kurzfristigen Verkäufen. Dies ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung.

Auf einen Blick

  • Gesamtgewinn unter 1.000 €/Jahr bleibt steuerfrei (seit 2024)
  • Gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen
  • Freigrenze, kein Freibetrag: bei Überschreiten ist alles steuerpflichtig
  • Nur innerhalb der einjährigen Haltefrist relevant

Quellen

§ 23 EStG — Private Veräußerungsgeschäfte
i

Stand der Recherche: Juni 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Edelmetallpreise schwankten in der Vergangenheit und können auch fallen; aus historischen Entwicklungen lassen sich keine Aussagen über künftige Wertentwicklungen ableiten.

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