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Wissen Platin Ist Platin steuerlich wie Gold befreit?
Gut zu wissen

Ist Platin steuerlich wie Gold befreit?

Bei der Steuer wird Platin nicht wie Gold behandelt. Der Unterschied ist eindeutig geregelt.

Keine Befreiung beim Kauf

Die Umsatzsteuerbefreiung des § 25c UStG gilt ausschließlich für Anlagegold. Platin ist davon nicht erfasst und unterliegt, wie auch Silber, beim Kauf der Umsatzsteuer. Das erhöht den Kaufpreis gegenüber dem reinen Metallwert und sollte bei der Kalkulation berücksichtigt werden.

Platin im steuerlichen Überblick
SituationBehandlung
Umsatzsteuer beim Kauffällt an (keine Anlagegold-Befreiung)
Verkauf nach mehr als 1 JahrWertzuwachs einkommensteuerfrei (§ 23 EStG)
Verkauf innerhalb 1 Jahrpersönlicher Steuersatz (Freigrenze 1.000 €/Jahr)
Für Privatpersonen. Keine Steuerberatung.
Quelle§ 25c UStG — Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold § 23 EStG — Private Veräußerungsgeschäfte

Beim Verkauf wie andere Edelmetalle

Beim privaten Verkauf gilt für Platin dieselbe Logik wie für Gold und Silber: Nach einer Haltefrist von mehr als einem Jahr ist ein etwaiger Wertzuwachs einkommensteuerfrei. Innerhalb eines Jahres greift der persönliche Steuersatz, wobei die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte zu beachten ist.

Warum Platin anders behandelt wird

Die Umsatzsteuerbefreiung ist gezielt auf Anlagegold zugeschnitten und beruht auf einer europaweit harmonisierten Sonderregel. Platin und Silber fallen nicht darunter und werden beim Kauf wie andere Waren mit Umsatzsteuer belegt. Es handelt sich also nicht um eine Benachteiligung im Einzelfall, sondern um eine bewusste, auf Gold begrenzte Ausnahme.

Was das beim Kauf bedeutet

Konkret heißt das: Wer Platin kauft, zahlt von Beginn an mehr als den reinen Metallwert, weil die Umsatzsteuer aufgeschlagen wird. Dieser Anfangsnachteil muss durch die spätere Wertentwicklung erst ausgeglichen werden. Beim Verkauf nach mehr als einem Jahr ist ein Wertzuwachs dann wie bei Gold und Silber einkommensteuerfrei. Diese Darstellung ersetzt keine Steuerberatung.

Kauf und Verkauf zusammengedacht

Für eine ehrliche Betrachtung lohnt es sich, Kauf und Verkauf zusammenzudenken. Beim Kauf liegt der Preis wegen der Umsatzsteuer über dem reinen Metallwert, dieser Anfangsnachteil ist real. Beim Verkauf dagegen ist Platin nach mehr als einem Jahr Haltefrist genauso einkommensteuerfrei wie Gold und Silber. Ein Beispiel: Wer Platin kauft, einige Jahre hält und dann mit Wertzuwachs verkauft, zahlt auf diesen Zuwachs keine Einkommensteuer, hatte aber anfangs die Umsatzsteuer zu tragen. Dies ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung.

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Diese Übersicht ist allgemein gehalten und ersetzt keine Steuerberatung. Maßgeblich ist Ihr konkreter Einzelfall.

Auf einen Blick

  • Umsatzsteuerbefreiung nur für Anlagegold
  • Platin beim Kauf umsatzsteuerpflichtig
  • Verkauf nach mehr als 1 Jahr: einkommensteuerfrei (§ 23 EStG)
  • Innerhalb 1 Jahr: persönlicher Steuersatz

Quellen

§ 25c UStG — Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold § 23 EStG — Private Veräußerungsgeschäfte
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Stand der Recherche: Juni 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Edelmetallpreise schwankten in der Vergangenheit und können auch fallen; aus historischen Entwicklungen lassen sich keine Aussagen über künftige Wertentwicklungen ableiten.

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